Die AGB regeln den vertraglichen Abschluss, dessen Inhalt und die Abwicklung der Dienstleistungen in Zusammenhang mit Veranstaltungen. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, die von der SVMTR organisiert werden (unter anderem Fortbildungen, Events, Tagungen). Sie sind integrierender Bestandteil des Vertrages mit den Veranstaltungsteilnehmer:innen (nachfolgend Teilnehmer:in). Sie ergänzen allfällige spezielle Regelungen für einzelne Veranstaltungen.
2.1. Die Anmeldung für die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt in der Regel elektronisch und ist verbindlich. Zusätzlich aufgelistete Unterlagen (Belege, etc.) sind beizubringen. Mit der Anmeldung akzeptiert der:die Teilnehmer:in die AGB.
2.2. Sofern die Teilnehmerzahl beschränkt ist und sofern keine anderen Anmeldevoraussetzungen oder Zulassungsbeschränkungen gelten, werden die Anmeldungen in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mitglieder der SVMTR haben Vorrang bei der Berücksichtigung der Anmeldung.
2.3. Mit der Anmeldung entsteht kein Anspruch auf Durchführung.
2.4. Der Eingang der Anmeldung wird mit dem Zustellen der Rechnung bestätigt (Anmeldebestätigung).
3.1. Der Vertrag beginnt unter Vorbehalt des Erfüllens der Anmeldevoraussetzungen bzw. Zulassungsbeschränkungen mit der Zustellung der Rechnung durch die SVMTR und endet nach Durchführung der Veranstaltung.
3.2. Der Rücktritt vom Vertrag und die Verschiebung der Veranstaltung werden separat geregelt.
3.3. Die Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.
4.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der:die Teilnehmer:in, die in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu begleichen.
4.2. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist kommuniziert wird. Grundsätzlich haben nur Teilnehmer:innen Zutritt zur Veranstaltung, welche die Veranstaltungsgebühr bezahlt haben.
4.3. SVMTR behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preisänderungen werden auf der Webseite der SVMTR publiziert.
4.4. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4.5. Das Nichtbezahlen der Veranstaltungsgebühr gilt nicht als Abmeldung.
4.6. Kann aus Gründen wie Krankheit, Ferien, Militärdienst, Mutterschaft usw. nicht die ganze Veranstaltung besucht werden, so besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Veranstaltungsgebühr.
Bei Abmeldung von einer Veranstaltung werden grundsätzlich folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: keine Kosten
34 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Veranstaltungsgebühren
7 bis 0 Tage vor der Veranstaltung: volle Veranstaltungsgebühren
Vorbehalten bleiben spezielle Annullationsbedingungen der ausgeschriebenen Veranstaltung. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist an SVMTR zu richten.
Abmeldungen, welche mit einem Arztzeugnis begründet werden können, werden in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Bei grobem Fehlverhalten eines:einer Teilnehmer:in oder wiederholten Störens der Veranstaltung ist die SVMTR befugt, den:die Teilnehmer:in per sofort von der Veranstaltung und auch für künftige Veranstaltungen auszuschliessen. Die Veranstaltungsgebühr ist in diesem Fall trotzdem geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion.
Die SVMTR behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen oder bei ungenügenden Anmeldungen Veranstaltungen abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesen Fällen wird der:die Teilnehmer:in umgehend informiert und die Teilnahmegebühr wird erlassen bzw. zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht erhoben werden.
8.1. Die SVMTR bearbeitet die Daten, welche der:die Teilnehmer:in in Zusammenhang mit der Veranstaltung angibt mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Anmeldung erklärt sich der:die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass für die Organisation der Veranstaltung persönliche Daten elektronisch erfasst werden. Aus diesen Daten werden beispielsweise Teilnahmelisten und E-Mail-Verteiler erstellt, welche den Referent:innen und Teilnehmer:innen der entsprechenden Veranstaltung zur Verfügung stehen.
8.2. Die SVMTR kann während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen machen und diese für die Qualitätssicherung und zu Werbezwecken verwenden. Der:die Teilnehmer:in stimmt einer Abtretung seines Rechts am eigenen Bild für diese Zwecke zu.
8.3. Ohne ausdrückliches Einverständnis von SVMTR dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Veranstaltungen keine Video- oder Audio-Aufnahmen durch Teilnehmer:innen gemacht werden.
8.4. Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behalten, diese für Dritte unzugänglich aufzubewahren und nicht weiterzugeben.
Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich, das Copyright aller abgegebenen und heruntergeladenen Unterlagen zu wahren.
10.1. Im Falle von Ansprüchen, unabhängig ihres Rechtsgrundes, ist die Haftung der SVMTR, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.2. Für Unfälle, die sich während der Veranstaltung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die SVMTR keine Haftung.
10.3. Informationen in den Kursen werden von der SVMTR bzw. den Referent:innen nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Gewährung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Jede Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Falschnutzung der Informationen verursacht werden, ist ausgeschlossen.
11.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Luzern. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.
11.2. Es findet Schweizer Recht Anwendung.
11.3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Unwirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht.
Sursee, 30. August 2022